Die Idee der EVG


Um die Eingliederung einer deutschen Armee in einen europäischen Rahmen zu gewährleisten, schlägt der französische Regierungschef René Pleven seinen Partnern einen Plan zur Gründung einer europäischen Armee mit 100 000 Mann. Der Pleven-Plan plant, Bataillone aus verschiedenen Ländern vertreten sein, darunter auch aus Deutschland, zusammenzulegen. Die europäische Armee soll von einem europäischen Verteidigungsminister geleitet werden und über einen eigenen Haushalt verfügten, soll aber dem Oberkommando der Nordatlantikpaktorganisation (NATO) unterstellt werden.


Die Verhandlungen werden am 15. Februar 1951 aufgenommen. Mit dem Wohlwollen der Vereinigten Staaten unterzeichnen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 27. Mai 1952 in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Er unterscheidet sich in zahlreichen Punkten von der ursprünglichen französischen Initiative. Die geplante europäische Armee soll vierzig nationale Divisionen von 13 000 Soldaten in einheitlicher Uniform zählen, d.h. sehr viel mehr als zu Beginn von Frankreich vorgeschlagen. Der Text sieht außerdem die Gründung eines Kommissariats mit neun Mitgliedern mit weniger ausgeprägten Befugnissen als denen der Hohen Behörde der EGKS vor, sowie eines Ministerrates und einer EVG-Versammlung vor, die den Entwurf für eine europäische politische Behörde verfassen soll. Entsprechend der Wünsche der föderalistischen Kreise sieht Art. 38 des Vertrags die Ausarbeitung eines bundesstaatlichen Gemeinwesens vor, dem die zukünftige europäische Armee unterstehen und von dem sie demokratisch kontrolliert werden soll. Der EVG-Vertrag, der für fünfzig Jahre abgeschlossen wird, kann jedoch erst nach Ratifizierung durch die Parlamente aller Unterzeichnerstaaten in Kraft treten.

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