Die Wiederaufnahme der europäischen Integration

Die europäische „Relance“ und die Römischen Verträge


Die Ablehnung des Vertrags über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) durch die französische Nationalversammlung am 30. August 1954 und das damit einhergehende Scheitern der Pläne für eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) setzen zumindest vorübergehend jeglicher Form einer politischen und militärischen Union Westeuropas auf staatenübergreifender Ebene ein Ende. Es bedarf aber nur einer kurzen Zeit, bis insbesondere auf die Initiative der drei Benelux-Staaten hin Pläne für die europäische Relance entstehen. Wirtschaft und Kernenergie scheinen am erfolgversprechendsten zu sein, auch wenn die sechs Mitgliedstaaten sich noch nicht zwischen einer Integration einzelner Wirtschaftsektoren und der Gründung eines allgemeinen gemeinsamen Marktes auf der Grundlage einer Zollunion entschieden haben. Von diesem Moment an passiert alles sehr schnell, da man von der positiven politischen Konjunktur und der günstigen internationalen Lage profitieren muss. Von der Konferenz von Messina am 1., 2. und 3. Juni 1955 bis zur Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) am 25. März 1957 auf dem Kapitol von Rom vergehen in der Tat nur einundzwanzig Monate. Diese begrenzte Zeitspanne ist aber gekennzeichnet von fieberhafter Geschäftigkeit und von der teils schwierigen Suche nach Kompromissen zwischen den sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Gründung der EWG und Euratoms stellt einen entscheidenden Schritt im Aufbau eines Europas dar, das noch auf die sechs Staaten begrenzt, aber schon erweiterungsfähig ist und die politische Union vorbereiten kann.

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