Origin and development

Ursprung und Entwicklung des Europarates


Die Idee einer europäische Versammlung entstand auf dem Europakongress, der vom 7. bis 10. Mai 1948 vom Internationalen Koordinierungsausschuss der Bewegungen für die Einheit Europas in Den Haag organisiert worden war. Am Ende des Kongresses verabschiedeten die Teilnehmer eine politische Entschließung, die die Einberufung einer europäischen Versammlung, die Ausarbeitung einer Menschenrechtscharta und die Gründung eines Gerichtshofes zur deren Überwachung vorsah.


Die französische Regierung nahm die Idee des Haager Kongresses wieder auf, als sie im Juli 1948 die Gründung einer europäischen Versammlung vorschlug. Die britische Regierung hatte Vorbehalte und reagierte mit der Forderung nach zusätzlichen Informationen über die Modalitäten zur Einberufung einer solchen Versammlung. Um zur Klärung der Frage beizutragen, verfasste der Internationale Koordinierungsausschuss der Bewegungen für die Einheit Europas detaillierte Vorschläge, die er den beteiligten Regierungen am 18. Mai 1948 in Form eines Memorandums unterbreitete.


Die französische Regierung stimmte dem im Memorandum vom 18. August skizzierten Vorhaben sofort nach dessen Bekanntgabe zu; unterstützt von der belgischen Regierung befasste sie am 2. September 1948 die Ständige Kommission des Brüsseler Paktes mit dem Vorhaben. So schlugen Frankreich und Belgien den Signatarstaaten des Brüsseler Paktes (Vereinigtes Königreich, Niederlande und Luxemburg) die Gründung einer europäischen konsultativen Versammlung vor, die die europäische öffentliche Meinung zum Ausdruck bringen sollte. Die Versammlung sollte sich aus Delegierten zusammensetzen, die von den verschiedenen europäischen Parlamenten ernannt wurden, und Entschließungen mit der Mehrheit der Stimmen verabschieden.


Die Briten ihrerseits waren gegen die Idee einer internationalen Institutionen, deren Mitglieder nicht von der Regierung ernannt werden. Sie beabsichtigten, einen Ministerrat zu gründen, dessen Zusammensetzung in Abhängigkeit der behandelten Themen variieren und der von parlamentarischen Delegationen und anderen Fachleuten unterstützt werden sollte.


Um einen Kompromiss zwischen beiden Haltungen zu finden, beschloss der Konsultativrat des Brüsseler Paktes am 26. Oktober 1948 die Einrichtung eines Studienausschusses, des Comité d’études pour l’union européenne, der zwischen November 1948 und Januar 1949 in Paris unter dem Vorsitz von Edouard Herriot tagte. Der Ausschuss beauftragte einen Unterausschuss, der am 15. Dezember 1948 den Entwurf eines Gründungstextes für eine europäische Union vorlegte. Am 18. Januar 1949 präsentierte jedoch die britische Regierung, die sich dem Vorhaben nicht anschließen konnte, einen neuen Vorschlag, und die Arbeiten des Ausschusses wurden zwei Tage später ohne Einigung beendet.


Der Kompromiss zwischen den Außenministern der fünf Mächte wurde schließlich am 27. und 28. Januar 1949 im Konsultativrat des Brüsseler Paktes erzielt. Er sah die Gründung eines Ministerrates mit Entscheidungsbefugnis und einer beratenden Versammlung vor, deren Mitglieder nach einem von jeder Regierung beschlossenen Verfahren ernannt werden sollten, wie es das Vereinigte Königreich gefordert hatte.


Die Fünf forderten anschließen Irland, Italien, Dänemark, Norwegen und Schweden auf, an der Konferenz zur Gründung des Europarates teilzunehmen, die vom 3. bis 5. Mai 1949 im St. James Palace in London stattfand. Die Satzung der Organisation wurde am 5. Mai unterzeichnet und trat am 3. August 1949 in Kraft, als das Großherzogtum Luxemburg das siebte Ratifizierungsinstrument bei der Regierung des Vereinigten Königreichs hinterlegte.


Der Forderung des Haager Kongresses vom Mai 1948 nach der Ausarbeitung einer Menschenrechtscharta und der Gründung eines Gerichtshofes, der über deren Achtung wachen soll, folgen am 4. November 1950 in Rom konkrete Schritte, als zwölf Mitgliedstaaten des Europarates und ein assoziiertes Land, das Saarland, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) unterzeichneten. Die EMRK trat am 3. September 1953 in Kraft, als Luxemburg das zehnte Ratifizierungsinstrument beim Generalsekretariat des Europarates hinterlegt.


Die Verabschiedung der EMRK war der erste Baustein des großen Werkes des Europarates, das aus einer ganzen Reihe internationaler Verträge vor allem zum Schutz der Menschenrechte besteht, die die ratifizierenden Staaten rechtlich binden. Somit kann der Europarat als eine Organisation der Abstimmung auf Grundlage normativer Zusammenarbeit definiert werden: Wenn die Mitgliedstaaten des Europarates die europäischen Konventionen ratifizieren, erreichen sie eine Angleichung ihrer Rechtsordnungen.


Nachdem er vierzig Jahre im Schatten des Erfolges der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union existiert hatte, bekam der Europarat in den 90er Jahren eine zweite Chance, um sein Potenzial als Organisation der Zusammenarbeit im Großen Europa voll zu nutzen.


Nach dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 wurde die Organisation zum bevorzugten Rahmen, um die demokratischen Prozesse in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die aus den kommunistischen Regimes entstanden, zu begleiten. Um diesen Ländern den Übergang zu erleichtern, richtete der Europarat bereits 1989 spezifische Programme zur Rechtszusammenarbeit mit den Kandidatenstaaten ein. Die Länder sollten bei der Anpassung ihrer Institutionen, ihrer Gesetzgebungs- und Verwaltungsstrukturen an die europäischen demokratischen Standards unterstützt werden. Am 9. Oktober 1993 wurde diese neue Politik der Öffnung nach Osten in Wien anlässlich des ersten Gipfeltreffens von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Organisation feierlich verkündet.


Zwischen 1989 und 1996 stieg die Zahl der Mitglieder von 23 auf 40. Anlässlich des zweiten Gipfeltreffens des Europarates am 10. und 11. Oktober 1997 in Straßburg verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen Aktionsplan für eine erweiterte Organisation mit 40 Mitgliedstaaten, der ihre Tätigkeitsfelder stärken und ihre Strukturen und Verfahren entsprechend anpassen sollte.


Im Jahr 2004 einigten sich die 45 Mitgliedstaaten des Europarates auf die Ausrichtung des dritten Gipfeltreffens der Organisation am 16. und 17. Mai 2005 in Warschau. Im Jahr 2007 zählt der Europarat 47 Mitgliedstaaten.

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