Vollendung des Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft (1. Januar 1993)

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Am 1. Januar 1993 tritt der Binnenmarkt in Kraft. Er beinhaltet einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem die Freizügigkeit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.

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Source: 1992 - Objectif '92. 01/11/1992. Couleur.

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