Vereinbarung über die rechtliche Stellung der Europäischen Investitionsbank in der Schweiz (24. März 1972)

Texte
Vereinbarung vom 24. März 1972 über die rechtliche Stellung der Europäischen Investitionsbank in der Schweiz. Diese Vereinbarung anerkennt ausdrücklich die Europäische Investitionsbank als juristische Person des Völkerrechts mit entsprechender Handlungsfähigkeit.

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Source: Vereinbarung vom 24. März 1972 über die rechtliche Stellung der Europäischen Investitionsbank in der Schweiz. [ONLINE]. [Bern]: Schweizerische Bundeskanzlei - Confoederatio Helvetica, [09.07.2002]. SR 0.192.122.974. Disponible sur http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.192.122.974.de.pdf.

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