Der gemeinsame Markt für Verkehr

Der Gemeinsame Verkehrsmarkt


Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sieht eine gemeinsame Politik für den Land- und Binnengewässerverkehr vor. Mit Hilfe dieser Politik sollen der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und die Entstehung eines Europas ohne Grenzen gefördert werden. Die erste Initiative besteht in der Angleichung von Zöllen und Steuern. Der Vertrag sieht jedoch keinerlei genauen Zeitplan vor.


Vor allem auf Grund unterschiedlicher geographischer Gegebenheiten sind die Ungleichheiten zwischen den sechs Ländern im Verkehrswesen noch sehr ausgeprägt. Während Frankreich den Schienenverkehr bevorzugt, fördern die Niederlande, Italien und Deutschland den Binnengewässer- oder Straßentransport. Die Mitgliedstaaten zögern angesichts der Idee, ihre Rechte im Verkehrssektor aufzugeben, der beträchtliche wirtschaftliche und soziale Herausforderungen beinhaltet. Die Verkehrspolitik betrifft zudem weitere sensible Bereiche wie die Umwelt, die Energie oder die Raumplanung. Unter diesen Umständen ist es schwierig, einen gemeinsamen Nenner zu finden und eine wirklich gemeinschaftliche Verkehrspolitik zu entwickeln. Die Gemeinschaft muss sich aus diesem Grund mit einigen Maßnahmen zur Regelung des Wettbewerbs auf diesem Gebiet begnügen.

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