Vertrag zur Gründung der EWG - Anhang IV: Überseeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der vierte Teil dieses Vertrags Anwendung findet (Rom, 25. März 1957)
TextSource and copyright
Source: Vertrag zur Gründung der EWG: Anhang IV: Überseeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der vierte Teil dieses Vertrags Anwendung findet. [online]. In: Bundesgesetzblatt 1957 II. 19-08-1957. Nr 23, S. 962. Retrieved from http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id='bgbl257s1231a.pdf']#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl257023.pdf']__1444231210194.
Copyright: Alle Rechte bezüglich des Vervielfältigens, Veröffentlichens, Weiterverarbeitens, Verteilens oder Versendens an Dritte über Internet, ein internes Netzwerk oder auf anderem Wege sind urheberrechtlich geschützt und gelten weltweit. Alle Rechte der im Internet verbreiteten Dokumente liegen bei den jeweiligen Autoren oder Anspruchsberechtigten. Die Anträge auf Genehmigung sind an die Autoren oder betreffenden Anspruchsberechtigten zu richten. Wir weisen Sie diesbezüglich ebenfalls auf die juristische Ankündigung und die Benutzungsbedingungen auf der Website hin.
This document is also available in…
-
Research corpora: The treaties of the European Union: texts, preparatory work and personal accounts -
Historical events in the European integration process (1945–2009): 1955–1957 The European revival and the Rome Treaties -
Historical events in the European integration process (1945–2009): 1958–1968 Successes and crises -
Subject files: Decolonisation: geopolitical issues and impact on the European integration process