Vereinbarung über die rechtliche Stellung der Europäischen Investitionsbank in der Schweiz (24. März 1972)

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Vereinbarung vom 24. März 1972 über die rechtliche Stellung der Europäischen Investitionsbank in der Schweiz. Diese Vereinbarung anerkennt ausdrücklich die Europäische Investitionsbank als juristische Person des Völkerrechts mit entsprechender Handlungsfähigkeit.

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Source: Vereinbarung vom 24. März 1972 über die rechtliche Stellung der Europäischen Investitionsbank in der Schweiz. [ONLINE]. [Bern]: Schweizerische Bundeskanzlei - Confoederatio Helvetica, [09.07.2002]. SR 0.192.122.974. Disponible sur http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.192.122.974.de.pdf.

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