Entscheidung des Ministerrats zur Vereinheitlichung der Laufzeit von Handelsabkommen mit dritten Ländern (9. Oktober 1961)

Text
Mit dieser Entscheidung vom 9. Oktober 1961 legt der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Laufzeit von Handelsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern fest, so dass diese die Einführung einer gemeinsamen Handelspolitik am Ende der im Vertrag vorgesehenen Übergangszeit nicht behindern.

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Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 04.11.1961, n° 71. [s.l.].

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