Die Unterzeichnung und die Ratifizierung der Römischen Verträge

Die Unterzeichnung und die Ratifizierung der Römischen Verträge


Nachdem sie seit Juni 1956 im Rahmen der Regierungskonferenz für den Gemeinsamen Markt und Euratom verhandelt worden sind, werden die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) am 25. März 1957 von den Vertretern der sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)(Bundesrepublik Deutschland (BRD), Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) unterzeichnet.


Zwischen Mai und Dezember 1957 werden sie von den Parlamenten der sechs Unterzeichnerstaaten ratifiziert. Die Verträge können somit am 1. Januar 1958 in Kraft treten.

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