Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (7. Juli 1997)

Text
Wie es im ersten Artikel heißt, werden „in dieser Verordnung … die Regeln für den Inhalt, die Vorlage und die Prüfung der Stabilitätsprogramme und Konvergenzprogramme und deren Umsetzung im Rahmen der multilateralen Überwachung des Rates festgelegt, um das Entstehen übermäßiger öffentlicher Defizite bereits in einem frühen Stadium zu verhindern und die Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik zu fördern.“

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl.). 02.08.1997, n° L 209. [s.l.]. "Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken", p. 1.

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