Beschluss des Besonderen Ministerrates der EGKS zur Einsetzung eines Koordinationsausschusses (Luxemburg, 7. Februar 1953)

Text
Am 7. Februar 1953 beschließt der Besondere Ministerrat der EGKS in Anwendung von Artikel 10 der vorläufigen Geschäftsordnung die Einsetzung eines Koordinationsausschusses (Cocor). Er soll die Tagungen des Rates vorbereiten und Untersuchungen und Arbeiten durchführen, mit denen der Rat ihn beauftragt.

Quelle und Copyright

Quelle: Archives historiques du Conseil de l'Union européenne, Bruxelles, Rue de la Loi 175. Fonds CECA, CM1. CM1 1953. Cinquième session du Conseil spécial de Ministres des 2, 3 et 7 février 1953, CM1/1953-10.

Copyright: (c) Europäische Union, 1995-2012

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