Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die vorläufige Unterbringung der Organe (8. April 1965)
Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die vorläufige Unterbringung bestimmter Organe und Dienststellen der Gemeinschaften. Auf einer Sitzung am 8. April 1965 in Brüssel beschließen die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die Organe und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften vorläufig in Straßburg, Brüssel und Luxemburg einzurichten.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABI. EG). 13.07.1967, n° 152. [s.l.].
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