Im gegenseitigen Einvernehmen gefasster Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Festlegung der Sitze der Organe (12. Dezember)

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Im gegenseitigen Einvernehmen gefasster Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 12. Dezember 1992 über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG). 23.12.1992, n° C 341. [s.l.]. "Im gegenseitigen Einvernehmen gefaßter Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften (12. Dezember 1992)", p. 1-4.

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